Oftmals ist es sinnvoll, bestehende Mehrfamilienhäuser in Wohnungseigentum aufzuteilen.
Eigentumswohnungen sind rechtlich eigenständige Einheiten, sie lassen sich verkaufen, beleihen und wirtschaftlich eigenständig behandeln.
Die Teilung macht immer dann Sinn, wenn gesonderte Veräußerungen der einzelnen Wohnungen einen höheren Erlös erwarten lassen, wenn klare Zuordnungen auf einzelne Mitglieder einer Eigentümer-/ Erbengemeinschaft gewünscht sind oder wenn man sich einfach nur sukzessive von seinem Mehrfamilienhaus trennen will.
Grundlage für eine Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Diese wird von der zuständigen Baubehörde erteilt. Zuvor sind jedoch Teilungspläne und ein Antrag auf die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erstellen.
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